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Die besten Tarife im Vergleich

Gewerbestrom: die günstigsten Anbieter im Vergleich 2024

TÜV-geprüfter Stromvergleich. Note SEHR GUT
nur die BESTEN Gewerbestrom-Tarife
alle günstigen Angebote auf einem Blick

Gewerbestrom ist für Großabnehmer, kann als Ökostrom bezogen werden und ist vergleichsweise günstig. Doch nicht alle Unternehmen können von den preiswerten Gewerbestromtarifen profitieren. Eine Mindestabnahmemenge ist Pflicht. Welcher Anbieter das beste Angebot bereithält, lässt sich nicht pauschal beantworten. Doch gewerbliche Stromkunden können sich auf dieser Homepage über die vielen unterschiedlichen Angebote informieren und sie im praktischen Stromvergleich direkt miteinander vergleichen.

Was ist Gewerbestrom?

Zaehler fuer StromGewerbestrom ist keine spezifische Art von elektrischer Energie. Der Begriff Gewerbestrom, von manchen auch Industriestrom genannt, wird von Stromanbietern verwendet, um Kundengruppen voneinander abzugrenzen. Gewerbestrom wird zu günstigen Gewerbestromtarifen abgerechnet. Privatstrom wird zu Privatstromtarifen abgerechnet. Die Privatstromtarife haben generell einen höheren Preis pro Kilowattstunde (kWh) als Gewerbestromtarife.

  • Unter dem Begriff Privatstrom werden die Kunden verwaltet, die Strom zur privaten Nutzung beziehen.
  • Der Begriff Gewerbestrom umfasst die Gruppe von Nutzern, die mit dem Strom einen Betrieb („Gewerbe“) versorgen.
PrivatkundenGewerbekunden
Abnahmemengen geringAbnahmemengen hoch (Bezug ab ca. 10.000 kwH, bei einigen Anbietern bereits ab 5.000 kwH jährlich)
Geringe Abnahmemengen sind je kWh teurer.Hohe Abnahmemengen sind je kWh günstiger.
Privatkunden mit hoher Abnahmemenge können keine Gewerbestromtarife nutzen.Gewerbekunden können bei geringer Abnahmemenge vom Stromversorger mit dem allgemeinen Tarif abgerechnet werden. Dieser liegt in etwa auf dem Niveau von einem vergleichbaren Privatkundentarif.
Privatkunden mit hohen Abnahmemengen können mit ihrem Versorger individuell einen günstigeren Stromtarif vereinbaren.Gewerbekunden mit einem hohem Energieverbrauch (ab 50.000/75.000) können mit ihrem Versorger individuell einen günstigeren Stromtarif vereinbaren. Ab einer Bezugsmenge von 100.000 kwH werden Gewerbekunden mit einem gesonderten Lastgangzähler ausgestattet.

Wer ist Gewerbekunde?

Gewerbekunde ist zunächst einmal jedes Unternehmen. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle. Privatpersonen ohne unternehmerische sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Gewerbestromtarife können ausschließlich Unternehmen nutzen. Dazu gehören kleine Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe, große Unternehmen der verarbeitenden Industrie und alle anderen Betriebe. Privatpersonen ist dieser Zugang versperrt.
  • Gleichzeitig muss eine bestimmte Abnahmemenge des Firmenkunden vorliegen, um mit einem preisgünstigen Gewerbestromtarif abgerechnet zu werden.

Einige Betriebe verbrauchen nicht viel mehr Strom als durchschnittliche Privathaushalte. Sie profitieren aufgrund des verhältnismäßig geringen Bezugs nicht von einem günstigeren Industriestrom- oder Gewerbestromtarif. Aber bestimmte Betriebe verbrauchen erheblich mehr Strom als private Nutzer.

Damit erhöht sich das Risiko, die überlastete Stromnetze mit sich bringen. Denn wenn das Netz zu stark belastet ist, drohen Stromausfälle.

Stromausfall ist ärgerlich und teuer

Strom BauplanDie meisten Privathaushalte bekommen ohne Gas und Strom viele Probleme im Alltag. Der Herd funktioniert nicht mehr, sämtliche elektrische Geräte vom Radiowecker bis zum Fernsehgerät fallen aus, strombetriebene Heizungen sind nutzlos und es brennt kein Licht. Was das bedeutet, weiß jeder, der schon einmal einen längeren Stromausfall miterlebt hat.

Wenn in einem Unternehmen der Strom ausfällt, egal, ob groß oder klein, dann hat das oft weitreichende Konsequenzen, die richtig teuer werden können. Und das sind die Folgen eines Stromausfalls für Betriebe im Überblick:

  • Daten sind nicht mehr verfügbar.
  • Maschinen stehen still.
  • Heizungen, Kälte- und Klimaanlagen fallen aus.
  • Mitarbeiter können nicht arbeiten.
  • Aufträge können nicht ausgeführt, Waren nicht produziert werden.
  • In letzter Konsequenz kostet ein Stromausfall einen Betrieb viel Geld.

Gewerbestromkunden und auch Abnehmer von Industriestrom müssen sich deshalb auf eine gleichbleibend sichere Stromversorgung verlassen können. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung eine komplette Umstellung des Stromnetzes. Der Wandel ist schon voll im Gange. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt sich die Struktur unseres Stromnetzes aus drei Ebenen zusammen. Es gibt die Ebenen Hochspannung (110 kV), Mittelspannung (bis 50 kV) und Niederspannung (400 V). Ein gewerblicher Großabnehmer wie z.B. ein energieintensives Industrieunternehmen wie das Eisenwerk Maximilianwerk in Bayern wird an das Hoch- oder Mittelspannungsnetz angeschlossen. Privatkunden und Betriebe mit geringem Stromverbrauch werden über das Niederspannungsnetz versorgt. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWI)

Unternehmen profitieren nicht alle gleich von günstigen Gewerbestromtarifen

Innerhalb der Gruppe der Unternehmen gibt es Unterschiede. Die Gewerbestrompreise pro kWh orientieren sich an der Verbrauchsmenge.

Industriebetriebe, wie zum Beispiel Stahlwerke oder industrielle Kälteanlagen, ziehen rund um die Uhr extrem hohe Energiereserven ab. Damit belasten sie das Stromnetz. Würden große Industriebetriebe über das Niederspannungsnetz versorgt werden, das auch Privathaushalte und kleinere Betriebe mit Strom versorgt, dann wären Probleme vorprogrammiert. Die großen Strombezieher könnten nämlich das Niederspannungsnetz für den gesamten Umkreis durch ihren vergleichsweise monströsen Bedarf komplett lahmlegen.

Abgesehen davon, dass die Stromversorgung von hunderten bzw. tausenden Privathaushalten gefährdet wäre, brauchen stromintensive Betriebe die Garantie, dass sie die nötige Menge Strom zur Verfügung haben, wenn sie diese brauchen. Nur so lässt sich der Betrieb aufrechterhalten und konkurrenzfähig arbeiten. Diese Betriebe profitieren von den günstigsten Gewerbestromtarifen, die nur für extrem hohe Abnahmemengen gelten und individuell mit dem Stromanbieter vereinbart werden.

Dienstleistungsunternehmen wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Bürodienstleister, Handelsunternehmen, Agenturen, Bäcker, Einzelhändler, Cafés, Schreiner und viele andere Kleinunternehmen betreiben mit dem Strom in erster Linie Bürotechnik, Lichtquellen, Haustechnik und diverse Maschinen oder Kleingeräte. Bis zu einer gewissen Strombezugsmenge reicht das Privatstromnetz (Niederspannung) dafür aus. Diese Unternehmen mit einem verhältnismäßig geringen Bezug bleiben, obwohl sie faktisch als Gewerbekunde einzustufen sind, Bezieher von Strom zu Privatkundentarifen.

Doch übersteigt die Abnahmemenge eines Betriebes bestimmte Grenzen, profitiert dieser ebenfalls von günstigeren Gewerbestromtarifen und kann bares Geld sparen. Die Mindestabnahmemenge pro Jahr liegt je nach Versorger bei 5.000, 10.000, 30.000 kWh oder mehr. Die Preise sind günstiger als Privatstrom, aber nicht so günstig wie die Gewerbestrompreise der Großabnehmer.

Ökostrom auch für Betriebe

Ökostrom gibt es natürlich auch für Betriebe. Strom aus Wasserkraft, Wind- oder Sonnenenergie ist für betriebliche Stromkunden genauso zu haben wie für Privatkunden. Der Begriff Ökostrom ist nicht geschützt und die Definitionen sind schwankend. Manche bezeichnen Ökostrom auch als Grünstrom oder Naturstrom. In Deutschland gibt es gar keine verbindliche Definition dafür. Doch der Bundesverband Erneuerbare Energien bestätigt den Begriff Ökostrom für alle Angebote, die unten stehende Kriterien erfüllen:

  • mindestens 50 % des Stroms aus erneuerbaren Energien.
  • Erneuerbare Energien sind
    • Windenergie,
    • Bioenergie,
    • Wasserkraft,
    • Sonnenenergie,
    • Geothermie (Erdwärme),
    • Umweltwärme (Luft).
  • Die andere Hälfte muss aus der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stammen.

(Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energien)

Wann lohnt sich Gewerbestrom?

Im Prinzip lohnt es sich für Unternehmen immer, die Verfügbarkeit von Gewerbestromtarifen zu überprüfen. Ob der Gewerbestrom für Betriebe nutzbar ist, hängt vom ausgewählten Versorger ab. Dieser legt die Mindestverbrauchsmengen fest. In jedem Fall sollten Unternehmen einen konkreten Stromvergleich vornehmen. Dabei prüfen Sie explizit, ob sie überhaupt Gewerbestrom beziehen können. Manche Anbieter stufen Betriebe bereits ab einer Abnahmemenge von 5.000 kWh pro Jahr in einen kostengünstigeren Gewerbestromtarif ein.

So können Sie einige Hundert Euro pro Jahr sparen!

Kurz zusammengefasst

  • Abnehmer: Nur Unternehmen haben Zugang zu Gewerbestrom bzw. zu Industriestrom.
  • Mindestabnahme: Erst ab einer bestimmten Abnahmemenge greifen Gewerbestromtarife. Die Grenzen legen die Stromanbieter selbst fest. Wer unter den Grenzen bleibt, muss den teureren Allgemeintarif bezahlen.
  • Gewerbestrompreise: Wer viel Strom abnimmt, zahlt günstige Preise pro kWh. Je höher die Abnahmemenge, desto geringer der Preis.
  • Ökostrom: Gründer Strom, Naturstrom, Ökostrom – auch Betriebe können ihn beziehen.

Preise, Umlagen und Berechnungsgrundlagen

Der Preis für Gewerbestrom und Industriestrom setzt sich grob gesagt aus diesen Positionen zusammen:

  • Strom,
  • Nutzungsentgelte und
  • staatliche Abgaben

Im Detail stecken in den staatlichen Abgaben Konzessionskosten, EEG-Umlage und eine KWK-Umlage (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung). Obendrauf kommt die Stromsteuer. Der Industriestrompreis in Deutschland ist sehr variabel. Das liegt daran, dass die Netzentgelte innerhalb Deutschlands schwanken. Da diese rund 20 % am Gesamtpreis ausmachen, sind die Kosten zum Beispiel in Hamburg komplett anders als in Dresden oder München. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtete zum Beispiel, dass der Gewerbestrom im Jahr 2013 im Rhein-Main-Neckar-Gebiet durchschnittlich bei 11,23 Cent pro Kilowattstunde lag. Gewerbekunden im Westen von Mecklenburg allerdings mussten zur selben Zeit rund 14,04 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Die Zusammensetzung des Strompreises ist für Privatkunden und für Gewerbekunden nicht gleich. Sie schwankt außerdem von Jahr zu Jahr. Wie die Zusammensetzung aussieht, stellt die Bundesregierung (Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt) als Service-Leistung jährlich in einem Bericht dar.

Wir haben die wichtigsten Inhalte zur Strompreiszusammensetzung aus dem Monitoringbericht 2014 für Sie zusammengefasst.

Untenstehende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Kostenstruktur von Gewerbestrom und Privatstrom im Jahr 2014. Die Zahlen sind eine Momentaufnahme. Sie schwanken über das Jahr gesehen.

PositionGewerbestrom, Abnahme 50.000 kwHPrivatstrom, Abnahme 3.500 kwH
Netznutzungsentgelt0,240,199
Messung/Abrechnung0,010,022
Konzessionsabgaben0,050,054
EEG-Umlage0,290,211
KWK-Umlage* siehe „Sonstige Umlagen“0,006
Stromsteuer0,090,069
Energiebeschaffung/Stromerzeugung, Vertrieb, Sonstiges0,2677
Umsatzsteuer0,16
Umlage nach § 19 StromNEV* siehe „Sonstige Umlagen“0,003
Umlage Offshore-Haftung* siehe „Sonstige Umlagen“0,008
Umlage für abschaltbare Lasten* siehe „Sonstige Umlagen“0,0003
Sonstige Umlagen (KWK-Umlage, § 19 StromNEV, Offshore-Haftung, abschaltbare Lasten)0,02Siehe Einzelpositionen
Vom Lieferanten beeinflussbare Preisbestandteile (Restbetrag)0,3

Was ist das Netznutzungsentgelt?

Damit der Strom fließen kann, ist ein Stromnetz nötig. Alleine in Deutschland umfasst die Länge aller Stromleitungen insgesamt 1,9 Million km. Stromnetze sind ein „natürliches Monopol“. Das bedeutet, dass bestimmte Teile eines Stromnetzes einem ganz bestimmten Versorger gehören. Dieser bestimmt über die Nutzung, hat also das Monopol inne.

Damit jedoch alle Verbraucher garantiert mit Strom versorgt werden, greift die Bundesregierung ein. Sie vereinbart mit den Versorgern den Netzzugang und die dafür fällig werdenden Nutzungsentgelte.

Die Kosten dafür werden auf die Verbraucher in Form des Netznutzungsentgelts umgelegt. Die Versorger setzen das eingenommene Geld für die Instandhaltung und den weiteren Ausbau von Stromnetzen ein. Das Netznutzungsentgelt sorgt damit für eine sichere und stabile Energieversorgung. (Quelle: Monitoringbericht 2014 der Bundesregierung)

Was steckt hinter der KWK-Umlage?

KWK steht als Abkürzung für Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Art der Energieerzeugung ist besonders effizient. KWK-Anlagen liefern Strom und Wärme. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 ein großer Anteil dieser effizienten KWK-Anlagen in Betrieb genommen werden sollen. Im Augenblick decken KWK-Anlagen 16 % der Stromproduktion ab. Im Jahr 2020 sollen es 25 % sein. Die KWK-Umlage fließt in diesem Bereich, um den politisch gewollten Ausbau zu fördern. (Quelle: Monitoringbericht 2014 der Bundesregierung)

Wissenswertes zur EEG-Umlage

Steckdose StromDas EEG-Gesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz) soll dafür sorgen, dass unser Stromnetz auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Damit sind Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasser gemeint. In dem EEG-Gesetz ist verankert, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien über eine Verbraucherabgabe zu finanzieren ist. Der Name der Verbraucherabgabe ist EEG-Umlage. Wie hoch die EEG-Umlage ist, wird jedes Jahr neu bestimmt. Immer am 15. Oktober legen unsere vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Gewerbestrompreise und die Privatstrompreise fest. Und das sind die vier Unternehmen:

  • Ampiron
  • Tennet
  • 50Hertz Transmission
  • Transnet BW

Die ÜNB betreiben die Höchstspannungsleitungen mit einer Spannung zwischen 220.00 und 380.000 V. Über diese Höchstspannungsleitungen wird der Strom zu den regionalen Versorgern transportiert. Außerdem sind die Stromnetze an die Versorgungsnetze der angrenzenden Länder angeschlossen.

Die vier genannten Firmen prognostizieren die zu erwartenden Ausgaben und die zu erwartenden Einnahmen aus dem Verkauf von EEG-Strom an der Strombörse.

Unterm Strich verbleibt ein Betrag, der voraussichtlich an die Betreiber der Anlagen abgeführt wird. Diesen Betrag müssen die Verbraucher aufbringen und er wird ihnen in der sogenannten EEG-Umlage in Rechnung gestellt. (Quelle: Monitoringbericht 2014 der Bundesregierung)

Das ist die §-19-Umlage

Wie weiter oben bereits angedeutet, können sich Großabnehmer von bestimmten Kosten befreien lassen und damit unnötige Kosten sparen. Das Ziel dieser Befreiung ist, dass Deutschland für große Unternehmen, die in internationaler Konkurrenz stehen, als Standort attraktiv bleibt. Durch die Befreiung dieser Großabnehmer entsteht logischerweise ein Defizit in der staatlichen Haushaltskasse. Dieses Defizit muss aufgefangen werden und das geschieht letzten Endes – wie könnte es anders sein – wieder durch uns Verbraucher. Die Bezeichnung dafür lautet §-19-Umlage. (Quelle: Monitoringbericht 2014 der Bundesregierung)

Offshore-Haftungsumlage

Offshore-Windparks liegen in den windreichen Gebieten vor Küstenregionen. Diese Windparks liefern erneuerbare Energien und sollen nach dem Willen der Bundesregierung ausgebaut werden. Diejenigen, die in Offshore-Windparks investieren, tragen große technische und finanzielle Risiken.

Unter anderem mussten sich die Netzbetreiber in der Vergangenheit mit hohen Schadensersatzforderungen (Haftung) auseinandersetzen, die zum Beispiel aufgrund von Verspätungen beim Netzanschluss fällig wurden.

Die Offshore-Haftungsumlage soll dafür sorgen, dass die Netzbetreiber auch weiterhin in Windparks investieren. Deshalb kommt sie denjenigen zugute, die für den Ausbau von Offshore-Windparks sorgen.

Abschaltbare Lasten

Hinter dem Begriff „abschaltbare Lasten“ steckt Folgendes: Wenn ein Strom-Großabnehmer zeitweise den Verbrauch senkt oder komplett abschaltet, dann wird das als „Abschalten von Lasten“ bezeichnet. Einer der Vorteile für Verbraucher ist, dass Übertragungsnetzbetreiber durch abschaltbare Lasten die Möglichkeit bekommen, die Stromversorgung in bestimmten Situationen sicherzustellen (= Netzsicherheit). Die Großabnehmer erhalten für ihre Bereitschaft zur Abschaltung eine Vergütung. Außerdem fließen weitere Gelder an die Großunternehmen, wenn der Stromverbrauch durch das gezielte Abschalten von Industrieprozessen faktisch gedrosselt bzw. komplett ausgesetzt wird.

Damit diese Vergütungen überhaupt bezahlt werden können, gibt es die Umlage für abschaltbare Lasten, die von allen anderen Strombeziehern bezahlt werden muss.

Warum ist Gewerbestrom günstiger als Privat?

Gewerbestrom bzw. Industriestrom ist deutlich günstiger als Privatstrom. Warum ist das so? Der Grund liegt in den oben erläuterten Sonderregelungen für Unternehmen. Für gewerbliche Kunden fallen einige Abgaben weg, die Steuern sind reduziert oder können von ihnen zurückgefordert werden. Während Privatkunden und Gewerbekunden mit geringem Strombedarf in jedem Fall die Stromsteuer abführen, können gewerbliche Großabnehmer Rückerstattungen beantragen. Die Erstattungen entlasten die betriebliche Kasse. Ganz bestimmte Branchen, besonders Betriebe mit energieintensiven Arbeitsschritten, müssen überhaupt gar keine EEG-Umlage bezahlen. Der Staat befreit sie in vollem Umfang.

Der Gesetzgeber will, dass deutsche Gewerbebetriebe keine hohen Energiekosten tragen müssen. Dazu hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Sonderregelungen gesetzlich verankert. Gewerbebetriebe sollen im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Die Wirtschaftlichkeit soll durch den Verbrauch von hohen Strommengen nicht so weit eingeschränkt werden, dass Betriebe im Vergleich zu internationalen Mitbewerbern nicht konkurrenzfähig sind. Das ist ein wichtiger Hauptgrund, warum Gewerbestrom günstiger ist als Privatstrom. Er ist von höchster Stelle subventioniert und protegiert.

Zusätzlich profitieren Betriebe von weiteren Ausnahmeregelungen und Vergünstigungen (siehe Erläuterungen zu den einzelnen Umlagen weiter oben).

Kurz zusammengefasst

  • Preisgestaltung: Gewerbestrom wird anders berechnet als Privatstrom. Manche Positionen bezahlen ausschließlich Privatkunden. Damit finanzieren sie Investitionen, Einnahmeeinbußen und Kosten von Bund, Ländern, Investoren und gewerblichen Großabnehmern.
  • Umlagen: Gewerbliche Großabnehmer profitieren von zusätzlichen Vergütungen. Die Firmenkasse wird dadurch finanziell entlastet. Die Vergütungen werden von allen anderen Stromkunden aufgebracht. Damit sollen z.B. international agierende Unternehmen konkurrenzfähig bleiben.

Vergleich: So finden Gewerbekunden das passende Angebot

Es gibt zahlreiche Gewerbestromanbieter. Weil Gewerbekunden höhere Lasten abnehmen als Privathaushalte, werden sie an das Mittelspannungsnetz oder das Hochspannungsnetz angeschlossen. Nur Stromlieferanten, die Zugriff darauf haben, können Gewerbestromtarife anbieten. Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung, aber die Stromlieferanten koppeln die günstigen Gewerbestromtarife an Mindestabnahmemengen pro Jahr. Diese legen sie selbst fest. Einige Anbieter haben ihre Grenze bei 5.000 kwH gezogen, andere gehen erst mit dem Preis runter, wenn mindestens 50.000 kwH pro Jahr abgenommen werden.

In Abhängigkeit von der zu erwartenden Abnahmemenge variieren die Verbrauchspreise. Üblicherweise reicht es, den Stromzähler zu beobachten, um den eigenen Stromverbrauch zu ermitteln.

Auch ein Blick auf die letzte Stromrechnung gibt Auskunft über den Jahresverbrauch.

Doch der Verbrauch alleine bestimmt nicht ausschließlich den Gewerbestrompreis. Auch der Zeitpunkt des Strombezugs nimmt Einfluss darauf. Bei Abnehmern, die mehr als 100.000 kWh pro Jahr beziehen, wird der Lastgangzähler zur Pflicht. Kunden dieser Größenordnung sind in der Regel Industrieunternehmen. Deshalb spricht man auch von Industriestrom. Großabnehmer erhalten also einen Lastgangzähler für den Industriestrombezug, der genau aufzeichnet, wann der Betrieb wie viel Strom verbraucht hat. Anhand der Auswertungen können die Gewerbekunden und die Lieferanten feststellen, zu welchen Zeiten viel Strom verbraucht wird.

Die Bedeutung des Lastgangzählers

Ab einer Bezugsgröße von 100.000 kWh pro Jahr fallen Unternehmen in die sogenannte Kategorie „RLM“. RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Damit verbunden ist verpflichtend der Einbau eines Lastgangzählers. Bei RLM-Kunden überträgt dieses Gerät den jeweiligen Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt an den Stromanbieter. Ziel ist, dass der Stromlieferant vom Großkunden ein individuelles Lastprofil erstellt. Dieses Lastprofil zeigt zum Beispiel den stündlichen oder täglichen Verbrauch an, kann jedoch auch in Form von einem Jahresprofil ausgelesen werden. Abgebildet werden die turnusmäßigen Schwankungen. Anhand des Lastenprofils kann der Versorger erkennen, wann Spitzenleistungen abgefragt werden. Das versetzt ihn in die Lage, auch zukünftig eine stabile Stromversorgung zu gewährleisten.

Die Schallgrenze von 100.000 kWh ist auch für die Stromrechnung von Gewerbekunden wichtig. Die zwingend anzufertigenden Lastenprofile sind Grundlage bei der Preisermittlung.

Sollten Unternehmen durch einen gezielten Vergleich feststellen, dass sie zum Beispiel zur Hauptlastzeit die höchsten Verbräuche haben, müssen sie für die Nutzung zu diesem Zeitpunkt mehr bezahlen. Verändern Sie Ihr Nutzungsverhalten aktiv und passen ihren Betriebsauflauf so an, dass eine optimale Stromabnahme möglich wird, sinkt der Preis. Damit dieses Belohnungs-System funktioniert, vereinbaren die Stromlieferanten einen individuellen Tarif. Der Gewerbekunde wird mit dem Tarif für vorausschauendes Verhalten durch günstige Industriestrompreise belohnt.

Diese Tarife sind in unserem Stromtarifrechner nicht zu finden. Stattdessen müssen Industriestromkunden maßgeschneiderte Angebote anfordern, diese miteinander vergleichen und ggf. in einen anderen Tarif wechseln.

Das richtige Angebot finden: Unsere Tipps

Der erste Schritt zum Finden eines passenden Angebots ist, im Vergleichsrechner die Postleitzahl und die zu erwartende Stromverbrauchsmenge einzutragen. Der Vergleichsrechner filtert die Angebote heraus und stellt sie für einen direkten Vergleich in einer übersichtlichen Liste zusammen. Dabei sollten Gewerbestromkunden auch auf das Kleingedruckte achten. Denn nicht immer ist das günstigste Angebot auch das beste Angebot. Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Punkte Gewerbestromkunden auf der Suche nach dem richtigen Tarif beachten und prüfen sollten.

  • Viele günstige Tarife sind an eine Vorauszahlung gekoppelt. Die Ersparnis für den Kunden kann bis zu 30 % betragen. Der Grund für die niedrigen Preise ist, dass der Stromanbieter kein Risiko trägt. Er bekommt das Geld, bevor er Strom liefert. Das Problem: Geht der Anbieter insolvent, bleibt der Kunde in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen. Wer einen Stromtarif mit Vorauszahlung bucht, sollte sich des Risikos bewusst sein.
  • Es gibt günstige Tarife mit Paketpreisen, bei denen die Ersparnis locker bei 20 % liegen kann. Wer Paketpreise nutzt, sollte wissen, wie diese funktionieren: Der Verbraucher kauft eine bestimmte Strommenge. Verbraucht er weniger als das gekaufte Paket, wird die Differenz nicht erstattet. Verbraucht er mehr, muss er die zusätzlichen Kilowattstunden teuer bezahlen.
  • Tarife mit Kaution sind so ähnlich wie Tarife mit Vorauszahlung. Kunden bezahlen dem Lieferanten vorab einen Sonderabschlag. Dieser ist quasi ein zinsloser Kredit. Die Gegenleistung vom Stromanbieter ist ein billiger Stromtarif. Dieser Tarif gilt für eine bestimmte Vertragslaufzeit. Am Ende der Vertragslaufzeit wird Kasse gemacht. Haben die Vorauszahlungen gereicht, um die Stromkosten zu decken, bekommt der Kunde die Kaution zurück. Waren die Vorauszahlungen zu niedrig, behält der Stromanbieter die Kaution ein. Solche Verträge sollten Kunden nur mit Stromlieferanten abschließen, die ihnen bekannt sind. Denn falls ein Lieferant insolvent geht, geht in den meisten Fällen die Kaution verloren.
  • Tarife mit Bonus sind ein zweischneidiges Schwert. Wird der Bonus direkt am Anfang vergütet, dann ist er kundenfreundlich und empfehlenswert. Doch wenn an den Bonus Auflagen gebunden sind, ist er mit Vorsicht zu genießen. Manche Anbieter zahlen kein Geld aus, sondern wandeln den Bonus in Sachprämien um. Hier ist es wichtig, das Kleingedruckte ganz genau zu lesen.

Diese Konditionen sollten Kunden überprüfen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen.

KonditionHinweis
VertragslaufzeitKurze Vertragslaufzeiten ermöglichen es dem Kunden, kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
KündigungsfristenKurze Kündigungsfristen sind am besten. Je schneller der Vertrag beendet werden kann, desto schneller können Sie den Vertrag wechseln.
PreisgarantieManche Anbieter geben ihren Kunden Preisgarantien. Diese können zwischen zwölf Monaten und zwei Jahren liegen. Die Preisgarantie bindet Kunden allerdings für die vereinbarte Laufzeit. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich. Vorteil: Preisgarantien schützen Kunden vor unerwarteten Preissprüngen innerhalb der vereinbarten Laufzeit.
Automatische VerlängerungAutomatische Verlängerungen bergen die Gefahr, dass ein Vertrag ungewollt verlängert wird. Wer das nicht will, muss vorsorgen. Am besten schreiben Sie sich in Ihren Kalender, wann sie spätestens kündigen müssen. Dann können Sie früh genug aktiv werden und sich unnötigen Ärger sparen.

Gewerbestromtarif gefunden, dann steht der Wechsel an!

Unternehmen mit einem Stromverbrauch bis 100.000 kWh wechseln zum neuen Anbieter ganz genau so, wie es Privatkunden auch tun. In der Regel kann dazu auf der Webseite der gewünschte Stromtarif gewählt werden. Im nächsten Schritt sind dann die Daten online einzutragen und der Wechsel wird automatisch angestoßen. Der neue Stromanbieter übernimmt dann für den Betrieb alle Aufgaben, die im Wechselprozess anfallen.

Ist der Wechsel zu 100 % unterbrechungsfrei?

Beim Stromanbieterwechsel können sich Kunden auf eine unterbrechungsfreie Stromlieferung verlassen. Zum einen sind regionale Grundversorger, die in großer Zahl Gewerbestromtarife anbieten, gesetzlich dazu verpflichtet, die permanente Stromversorgung zu gewährleisten. Zum anderen schließen sich überregionale Versorger diesen gesetzlichen Vorgaben freiwillig an. Denn schließlich nutzen sie zur Durchleitung des Stroms eben das Netz der Grundversorger vor Ort. Kein Gewerbekunde muss also Angst haben, beim Stromanbieterwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.

Kurz zusammengefasst

  • Anbietersuche: Verbrauch und Postleitzahl eingeben und Ergebnisliste abwarten.
  • Industriestrom: Abnehmer ab 100.000 kWh müssen individuelle Angebote anfordern.
  • Preisvergleich: Der günstigste Anbieter ist nicht immer der beste Anbieter. Kleingedrucktes lesen und vergleichen!
  • Günstige Tarife: Angebote auf Vorauskasse, Bonus, Paketpreise, Kautionen und Konditionen überprüfen. Risiko bewusst abschätzen und dann erst die Entscheidung treffen.
  • Anbieterwechsel: Nach sorgfältigem Abwägen die Wechselformulare ausfüllen. Die Unterlagen per Post oder per E-Mail an den neuen Stromanbieter schicken. Den Rest erledigt der neue Anbieter für Sie.
  • Unterbrechungsfreie Lieferung: Dafür wird Ihnen per Gesetz garantiert.

Stromsteuererstattung

Geld fuer StromDie Stromsteuer ist ein Bestandteil der Ökosteuer. Diese setzt sich nämlich aus der Stromsteuer und einem Aufschlag der Energiesteuer (ehemals Mineralsteuer) zusammen. Das Stromsteuergesetz (StromStG) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG) regeln die Einzelheiten.

Die Stromsteuer beläuft sich jährlich auf rund 18 Milliarden Euro. Sie wird als Zuschuss in die Rentenversicherung umgeleitet. Die Stromsteuer ist eine Mengensteuer. Das bedeutet, dass die Steuer unabhängig vom Preis funktioniert und rein auf die Menge bezogen ist. Verwaltet wird die Stromsteuer vom Bund, zuständig sind die Hauptzollämter.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Stromsteuer bei bestimmten Energieverbräuchen wegfallen soll. Damit will er dafür sorgen, dass Betriebe nicht doppelt besteuert werden. Ein anderer Grund für die Befreiung ist, dass Großabnehmer durch die finanzielle Entlastung einen Anreiz bekommen, Stromlieferungen aus erneuerbaren Energiequellen zu nutzen.

Gehören Betriebe dem Sektor der Land- und Forstwirtschaft oder dem produzierenden Gewerbe an, fällt die Stromsteuer komplett weg.

Im Jahr 2013 waren 600.000 Betriebe des produzierenden Gewerbes zu einer Ermäßigung berechtigt. Allerdings haben nur wenige von ihnen einen Antrag auf Ermäßigung gestellt. Faktisch wäre es den Betrieben möglich gewesen, insgesamt 4,8 Milliarden Euro zu sparen. Doch dieses Geld blieb beim Staat.

Befreiungen von der Stromsteuer

Von der Stromsteuer kann befreit werden, wer

  • den Strom zur Stromproduktion benutzt,
  • Energieerzeugnisse zur Energieproduktion herstellt,
  • den Strom für extrem energieintensive Prozesse verwendet,
  • den Strom für andere Zwecke als das Verheizen einsetzt oder
  • Energie für die Kraft-Wärme-Kopplung braucht.

Wie bereits gesagt gelten die Steuerermäßigungen grundsätzlich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die Ermäßigungen sind in zwei Stufen aufgebaut. Zum einen gibt es eine Ermäßigung der Steuersätze, zum anderen profitieren Unternehmen des produzierenden Gewerbes vom sogenannten Spitzenausgleich. Unter dem Schlagwort „Entlastung in Sonderfällen“ können Unternehmen davon Gebrauch machen.

Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, können auch entlastet werden, wenn sie einen Mindest-Sockelbetrag verbraucht haben. Der Sockelbetrag beläuft sich seit dem 1.1.2011 auf 1.000 €. Bis zu dieser Summe müssen die Betriebe den vollen Steuersatz bezahlen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Betriebe die Steuerermäßigung schriftlich beantragen. Der Erstattungsbetrag beläuft sich im Schnitt auf 90 %. In einem komplizierten Verfahren werden die Kosten mit den festgesetzten Rentenversicherungsbeiträgen des Unternehmens verrechnet. Unterm Strich profitieren Gewerbekunden mit großen Abnahmemengen immer von den gesetzlich verankerten Vergünstigungen, sie müssen sie jedoch im Zweifel selber anmelden.

Kurz zusammengefasst

  • Stromsteuer: Bestandteil der Ökosteuer. Sie wird nicht auf den Preis erhoben, sondern auf die Abnahmemenge.
  • Begünstigte Unternehmen: Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie Landwirtschaftsbetriebe müssen keine Stromsteuer bezahlen.
  • Steuerermäßigung: Weitere Ermäßigungen können Betriebe des produzierenden Gewerbes auf Antrag erhalten.

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